Andere Leistungsanbieter § 60 SGB IX

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, eine Alternative zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in der WfbM geschaffen.

Die Bürgerservice gGmbH und der Caritasverband Trier e. V. sind seit 2023 anerkannte „Andere Leistungsanbieter“ nach § 60 SGB IX für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich.

Für wen ist dieses Angebot interessant?

Das Angebot ist für Sie interessant, wenn Sie

  • von Ihrem Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft) die Anerkennung/Empfehlung für die Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) erhalten haben,
  • aber lieber in einem Betrieb lernen und arbeiten möchten, in dem Menschen mit und ohne Behinderung zusammenarbeiten.

Wie sieht unser Angebot aus?

Bei uns können Sie das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich überwiegend in einem wohnortnahen Betrieb am allgemeinen Arbeitsmarkt absolvieren und erhalten dabei von unseren qualifizierten Fachkräften umfassende Unterstützung.

Das Angebot umfasst 3 Monate Diagnostik, berufliche Orientierung und Prüfung der Teilhabechancen auf dem Arbeitsmarkt im Eingangsverfahren und die berufliche Bildung von bis zu 24 Monaten in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Anschließend ist bei Bedarf eine Berufsbegleitung möglich.

Ziel ist, dass Sie gemeinsam mit uns vor Ihrem individuellen Hintergrund und Ihrer gesundheitlichen Situation eine berufliche Perspektive entwickeln und umsetzen.

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite der beiden Leistungsanbieter:

Interessiert?

Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Kennenlerntermin.