Gebärdensprach-Dolmetschdienst – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gebärdensprach-Dolmetsch-Dienstes des Caritasverbandes Trier e.V.

1) Zustandekommen des Vertrags

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Einzelvertrag zwischen dem Gebärdensprach- Dolmetsch-Dienst des Caritasverbandes Trier e.V., im Folgenden Auftragnehmer genannt, und seinen Auftraggebern. Die Auftragsannahme durch den Auftragnehmer erfolgt mittels schriftlicher Bestätigung, nur in Ausnahmefällen durch mündliche Vereinbarung (nur bei Privatkunden). Es besteht keine Verpflichtung der Annahme. Dies gilt nicht für vereidigte Dolmetscher und Dolmetscherinnen für deutsche Laut- und Gebärdensprache (im Folgenden GSD bezeichnet) bei Einsätzen bei der Polizei und bei Gericht.

2) Honorar

Das Honorar für GSD richtet sich nach der Kommunikationshilfeverordnung (KHV). In § 5 Abs. 1 KHV ist geregelt, dass sich bei der Entschädigung von GSD sowie Kommunikationshelfern nach §§ 5 Abs. 2 S. 2, 9 Abs. 3 S. 1, JVEG zu richten ist, in denen seit 01.01.2021 eine Abgeltung der Abnutzung des KFZ in Höhe von 0,42 € sowie ein Stundensatz für Dolmetschleistungen in Höhe von 85 € festgeschrieben sind. Bitte beachten Sie hierzu das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021.

Der Auftragnehmer berechnet gemäß § 5 Abs. 2 KHV den gewöhnlichen Stundensatz in Höhe von 85 € die Stunde sowie eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,42 € pro Kilometer. Gemäß § 5 Abs. 6 KHV können hinsichtlich der Vergütung und Abgeltung abweichende Rahmenvereinbarungen getroffen werden. Diese bedürfen der Schriftform.

Wird die Dolmetschleistung zwischen 23 und 6 Uhr oder an Sonn- oder Feiertagen erbracht, so erhöht sich das Honorar gem. § 9 Abs. 6 JVEG um 20 % auf 102 € pro Stunde.

3) Abrechnungsgrundlage

Abgerechnet wird pro angefangene halbe Stunde. Dies umfasst die Dolmetsch-, Fahrt- und Wartezeiten zu gleichen Honorarsätzen.

Fallen Parkgebühren oder außerordentliche Kosten (z.B. Eintritt) an, werden diese ebenfalls in Rechnung gestellt.

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Abschluss der Tätigkeit im jeweiligen Einzelfall seine Leistungen in Rechnung. Die Rechnung ist binnen 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen.

4) Pflichten des Auftragnehmers und Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Auftragserteilung bzw. -annahme (Art, Dauer, Einzel- oder Doppelbesetzung) werden pro Auftrag individuell festgelegt.

Bei Dolmetschzeiten, die zusammenhängend länger als 60 Minuten dauern, werden Aufträge in der Regel nur unter der Bedingung angenommen, dass eine Doppelbesetzung gewährleistet wird.

Zur Klärung von Fragen bezüglich des Dolmetscheinsatzes und der darin behandelten Thematik bemüht sich der Auftragnehmer durch die Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber. Hierzu ist die Übermittlung von Kontaktdaten nötig. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bezüglich Daten und Informationen zur Verschwiegenheit.

Der Auftraggeber stellt Informationen rechtzeitig, sprich mindestens 4 Tage vorher, zur Verfügung, um eine terminologische, fachliche und inhaltliche Übertragung sicherstellen zu können. Bei Nichterhalt ist der Auftragnehmer einer fachgerechten und terminologischen Übertragung entbunden.

Die nötige Aufarbeitung durch den Auftragnehmer von überdurchschnittlich umfangreichem oder komplexem Material vor Beginn des Auftrags oder eine zeitaufwendige Vor- und Nachbereitung des Auftrags, z.B. die technische Vorbereitung für digitale Aufträge, werden zusätzlich mit 85€ pro Stunde berechnet.

Der Auftragnehmer erbringt während des Dolmetscheinsatzes die simultane Übertragung von der Deutschen Gebärdensprache in die deutsche Lautsprache und umgekehrt. Aufträge, die einer konsekutiven Übertragung oder dem Einsatz von Lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG) bedürfen, müssen vorher schriftlich bekannt gegeben werden. Ansonsten ist der Auftragnehmer einer derartigen Dolmetschleistung entbunden.

Der Auftragnehmer arbeitet stets nach bestem Wissen und Gewissen und berücksichtigt in seiner Aufgabenausführung die aktuelle Fassung der Berufs- und Ehrenordnung für GSD. Darüber hinaus übernimmt er keine Aufgaben.

Die Aufnahme von Ton- und Bildmitschnitten bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.

5) Urheberrecht

Die Dienstleistung ist ausschließlich zur sofortigen Visualisierung bzw. Anhörung bestimmt. Wenn gefilmt und/oder fotografiert wird, wird der Auftragnehmer zusätzlich mit 50€ pro Stunde honoriert. Die Urheberrechte des Auftragnehmers bleiben vorbehalten und können jederzeit widerrufen werden. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.

6) Leistungserbringung

Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Leistungen selbst aus oder lässt sie durch Dritte ausführen, d.h. durch andere qualifizierte GSD. Dabei beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber auf gewissenhafte Auswahl der Dolmetscher/innen. Der Auftragnehmer wird von der Leistungserbringung befreit, wenn er die vorgefundenen Arbeitsbedingungen oder den Einsatz aus gesundheitlichen Gründen für unzumutbar hält. Falls trotz dieser Hinweise die Mängel nicht beseitigt werden, steht dem Auftragnehmer ein Rücktrittsrecht zu. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechtes verzichtet der Auftragnehmer auf eventuelle Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.

7) Haftung

Sollte der Auftragnehmer aus wichtigen Gründen verhindert sein (z.B. Erkrankung, Unfall, Verkehrsstörungen), hat er Sorge dafür zu tragen, sofern es ihm möglich ist, für Ersatz zu sorgen. Gelingt dies nicht, ist die Haftung auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.

Sollten beauftragte Dritte ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, so haften diese nach ihren eigenen Bedingungen.

8) Stornierung

Im Falle einer Auftragsstornierung ohne wichtigen Grund durch den Auftraggeber nach Abschluss eines bindenden Vertrages belaufen sich die Kosten für den Auftraggeber ab 14 Tage vor Einsatz auf 50% des vereinbarten Honorars und ab dem fünften Werktag vor Auftragsbeginn und dem Tag des Einsatzes auf 100%.

Im Falle einer Auftragsstornierung mit wichtigem Grund durch den Auftraggeber nach Abschluss eines bindenden Vertrages, belaufen sich die Kosten für den Auftraggeber ab 1 Werktag vor Auftragsbeginn auf eine Dolmetschstunde zum vereinbarten Honorar. Sollte der Einsatz am Einsatzort abgesagt werden, werden außerdem die Fahrtzeit sowie die Wegstreckenentschädigung in Rechnung gestellt.

Kann ein anderer Termin für die Zeit gefunden werden, wird gegengerechnet bzw. gegebenenfalls wird von der Forderung abgesehen.

9) Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung des Datenschutzes gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie gemäß dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) und dem Telemediengesetz.

10) Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.